Schweigepflicht

Die Flasche Wein ist geleert, die Gespräche kreisen um einen ihn und jene sie und das Es. Und plötzlich geht es um die Schweigepflicht der Therapeutin. Nein, dazu könne sie nun wirklich nichts sagen, als es um eine konkrete Person geht. Gar nichts. Schweigepflicht. „Klar, verstehe ich“, sagt Herr Nipp. Sie blickt ihn tief an: „Nur so viel, die /der / das ist extrem gestört, verstört und gehört in die Therapie.“

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